Neue Regeln für ausländische Immobilienkäufer und Investoren in Spanien
Seit dem 01. Februar 2024 gelten neue Regeln für ausländische Käufer von Immobilien und Investoren in spanische Unternehmen. Diese Änderungen wurden durch den Ministerialerlass (ECM/57/2024 ) vom 31.01.2024 und das königliche Dekret (571/2023) vom 04.07.2023 eingeführt. Eintragung ins spanische Investitionsregister: Neue Grenze für Immobilienkäufe: Die Grenze, ab der man sich ins spanische Investitionsregister des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus eintragen muss, wurde von