Tierhaftpflichtversicherung – Pflicht ab 29.09.2023
– Ab dem 29. September 2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, zur Absicherung durch eine solche Versicherung verpflichtet. – Die Tierhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Haustier Dritten zufügen kann. Bisher war die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde von der Hunderasse abhängig, wobei Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft wurden, obligatorisch versichert werden mussten.