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Kosten beim Verkauf einer Immobilie

Geschrieben von Robert Marekovic auf 1. Juni 2023
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Wie beim Verkauf einer Immobilie fallen auch hier Kosten an, die vom erzielten Verkaufspreis abgezogen werden müssen. Es ist von Bedeutung, diese Kosten im Voraus zu kennen und bei der Festlegung des Verkaufspreises zu berücksichtigen. Eine grobe Faustformel besagt, dass etwa 5% bis 10% des Verkaufspreises für Verkaufnebenkosten eingeplant werden sollten.

  1. Wertzuwachsteuer/Plusvalia: Die Wertzuwachssteuer ist eine Abgabe, die bei Transaktionen von Gebrauchtimmobilien fällig wird. Es wird der Wertzuwachs besteuert, den das Grundstück (nicht die Immobilie) erfahren hat, seit die Immobilie letztmalig den Besitzer gewechselt hat. Dazu gibt es 2 Berechnungsmodelle:
    1. Katasterwert beim Verkauf, mit einem Jahreskoeffizienten und darauf max. 30% (der aktuelle Katasterwert kann online eingesehen werden – fragen Sie uns)
    2. Differenz zwischen jetzigem Verkaufspreis und damaligen Kaufpreis, davon 60% als Anteil für das Grundstück und hier dann auch max 30%

    Der maximale Wert von 30% ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Der Verkäufer kann das für sich bessere Modell wählen. Die Steuerschuld der Plusvalia ist innerhalb von 30 Tagen im Wege der Selbstveranlagung an das Finanzamt zu zahlen.

  2. IRPF – GEWINN-/EINKOMMENSSTEUER: 19% (bei Nicht-Residenten) auf den Gewinn zwischen Anschaffungspreis zzgl. Erwerbsnebenkosten und Verkaufserlös. Bei Residenrten ist der Steuersatz etwas höher – bis zu 28%. Ist der Verkäufer Nichtresident, muss der Käufer 3% des Kaufpreises einbehalten und diesen Einbehalt  innerhalb von 30 Tagen im Namen des Verkäufers an das Finanzamt abführen.
  3. Makler: Wenn ein Makler beim Verkauf involviert ist, dann ist die Maklerprovision abhängig vom unterzeichneten Maklervertrag.
  4. Steuerbüro/Gestoria: Für die Begleichung der Steuerschuld durch den Verkauf empfielt es sich eine Gestoria oder ein Steuerbüro mit einzubeziehen. Hier wird in der Regel nach Aufwand abgerechnet.
  5. Rechtsberatung/Anwalt: Ist ein Anwalt mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt, welcher sich um die vertraglichen Belange kümmert, so kann hier ein Aufwand von bis zu 1% der Verkaufssumme fällig werden.
  6. Sonstige Kosten: Beim Verkauf kann es noch weitere Kosten geben, welche auf den Verkäufer abfallen. So sind das z.B. Austragungen von Hypotheken oder Grundschulden im Grundbuchamt, Scheckgebühren beim Einzahlen der erhaltenen Schecks, das zu erstellende Energiezertifikat, etc.

Um eine erfolgreiche Verkaufstransaktion Ihrer Immobilie auf Mallorca zu gewährleisten, ist es entscheidend, die anfallenden Kosten im Voraus zu berücksichtigen und eine realistische Vorstellung von den Ausgaben zu haben. Es empfiehlt sich daher, sich gründlich zu informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um unerwartete Kosten zu vermeiden und einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten.

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