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Kosten beim Kauf einer Immobilie

Geschrieben von Robert Marekovic auf 1. Juni 2023
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Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen verschiedene Kosten an, die zusätzlich zum Kaufpreis hinzugerechnet werden müssen. Es ist wichtig, diese Kosten im Voraus zu kennen und bei der Budgetplanung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt die grobe Faustformel: Kaufpreis + 10%-12% Kaufnebenkosten.

  1. Immobilienpreis: Der Kaufpreis variiert je nach Lage, Größe und Zustand der Immobilie. Es ist ratsam, eine gründliche Marktanalyse durchzuführen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den fairen Preis zu ermitteln.
  2. Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbssteuer wird beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie fällig und hierfür werden je nach Kaufpreis 8%-12,5% gestaffelt fällig. Seit 01.01.2022 auf den höheren Wert von Kaufpreis oder Katasterwert.
  3. Mehrwertsteuer (IVA): Beim Kauf einer neuen Immobilie wird anstelle der Grunderwerbsteuer die Mehrwertsteuer (IVA) fällig. Der reguläre Satz beträgt derzeit 10% auf den Kaufpreis.
  4. Beurkundung-/Stempelsteuer: Es werden 1,5% (seit 01.01.2020) des Verkaufspreises fällig, wenn der Verkauf MwSt pflichtig ist, welche innerhalb von 30 Tagen zu zahlen sind. Die Begleichung dieser Steuer ist Voraussetzung zur Eintragung der notariellen Urkunde ins Grundbuch. Seit 01.01.2022 auf den höheren Wert von Kaufpreis oder Katasterwert.
  5. Notar: Die Kosten des spanischen Notars richten sich nach einer verbindlichen Gebührentabelle und betragen zwischen 0,1 % und 0,3 % des Kaufpreises. Diese Kosten werden in der Regel vom Käufer getragen.
  6. Eintragung Grundbuch: Die Kosten, welche mit der Eintragung der Immobilie im Grundbuch verbunden sind, werden ebenfalls fast immer vom Käufer bezahlt und im Verhältnis zum Kaufpreis berechnet, der im Kaufvertrag festgelegt wurde. Für das Eigentumsregister sollte man mit Gebühren zwischen 0,1 % bis 0,2 % des beurkundeten Kaufpreises kalkulieren.
  7. Rechtsberatung/Anwalt: Ist ein Anwalt mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt, welcher sich um die vertraglichen Belange kümmert, so kann hier ein Aufwand von bis zu 1% der Verkaufssumme fällig werden.
  8. Steuerbüro/Gestoria: Für die Begleichung der Steuerschuld durch den Verkauf empfielt es sich eine Gestoria oder ein Steuerbüro mit einzubeziehen. Hier wird in der Regel nach Aufwand abgerechnet.
  9. Sonstige Kosten: Weitere Kosten können anfallen, wie z. B. für die Beglaubigung von Dokumenten, Übersetzungen, gegebenenfalls eine Baubegutachtung oder eine Finanzierung/Hypothek.

Es ist wichtig, all diese Kosten zu berücksichtigen, um ein realistisches Budget für den Immobilienkauf auf Mallorca festzulegen. Es wird empfohlen, sich vorab gut zu informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und einen reibungslosen Kaufprozess zu gewährleisten.

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