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Tierhaftpflichtversicherung auf Mallorca – Pflicht ab 29.09.2023

Geschrieben von Robert Marekovic auf 4. September 2023
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– Ab dem 29. September 2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, zur Absicherung durch eine solche Versicherung verpflichtet.
– Die Tierhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Haustier Dritten zufügen kann.

Bisher war die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde von der Hunderasse abhängig, wobei Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft wurden, obligatorisch versichert werden mussten. Nach dem neuen Gesetz zum Schutz, den Rechten und dem Wohlergehen von Tieren ist jedoch die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, verbindlich.

Was ist eine Tierhaftpflichtversicherung und welche Schäden deckt sie ab?

Die grundlegende Tierhaftpflichtversicherung deckt die finanzielle Verantwortung des Tierhalters für Schäden, die sein Haustier Dritten zufügt. Die Versicherungssumme hängt von der Versicherungsgesellschaft und der Rasse des Hundes oder der Katze ab und deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden ab. In der Regel liegt die Deckungssumme zwischen 60.000 und 300.000 Euro und gilt sowohl für den ständigen als auch den gelegentlichen Hüter des Tieres. Das bedeutet, dass auch Personen, die gelegentlich mit dem Haustier spazieren gehen, durch die Versicherung geschützt sind, falls unvorhergesehene Ereignisse eintreten.

Durch den Abschluss dieser Versicherung ist der Besitzer gegen unerwartete Zwischenfälle wie Bisse oder Sachschäden abgesichert. Viele Versicherer bieten im Schadensfall nicht nur eine Entschädigung, sondern auch rechtliche Unterstützung und Beratung an. Auf diese Weise können Sie im Rahmen der Tierhaftpflichtversicherung mit öffentlichen Behörden oder privaten Organisationen in Kontakt treten, selbst wenn diese Deckung separat angeboten wird.

Ist die Tierhaftpflichtversicherung verpflichtend?

Ja, denn ab dem 29. September tritt das Gesetz in Kraft, das den Abschluss einer solchen Pflichtversicherung vorschreibt. Daher müssen alle Hunde, unabhängig von ihrer Rasse, eine Tierhaftpflichtversicherung abschließen. Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes war die Versicherung nur für potenziell gefährliche Rassen obligatorisch und die Anforderungen variierten je nach der Autonomen Gemeinschaft, in der das Tier registriert war. Mit dem neuen Gesetz wird diese Liste jedoch nicht mehr relevant sein, und die Versicherungspflicht wird für alle Hunde gelten.

Potenziell gefährliche Hunderassen

Um als potenziell gefährliche Rasse eingestuft zu werden und somit die Pflicht zur Absicherung durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu erfüllen, muss ein Hund bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine kräftige Muskulatur, einen breiten Kopf und Hals oder muskulöse Gliedmaßen. Aktuell müssen Halter solcher Hunde eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 120.000 Euro nachweisen, wobei dieser Mindestbetrag gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) entsprechend angepasst werden kann.

Was kostet die Tierhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für die Versicherung Ihres Haustieres hängen von der Art der gewählten Deckung ab. Die durchschnittlichen Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung betragen etwa 38 Euro pro Jahr. Eine umfassendere Versicherung, die Tierarztleistungen und Schutz bei Unfällen einschließt, kann etwa 230 Euro pro Jahr kosten. Bei der Suche nach der richtigen Versicherung kann ein Vergleichstool wie der Haustierversicherungsvergleich von Rastreator Ihnen helfen, alle erforderlichen Informationen zu erhalten, um die richtige Wahl zu treffen, und das mit nur wenigen Klicks.

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