...
Ihre Suchergebnisse

Notarkosten in Spanien beim Immobilienkauf – einfach und verständlich aufgeschlüsselt

Posted by Robert Marekovic auf 14. Januar 2025
0 Comments

Zu den finanziellen Kosten beim Immobilienkauf gehören auch die Gebühren für den Notar. Der Notar ist eine zentrale Figur beim Immobilienkauf, da er sicherstellt, dass die Transaktion ordnungsgemäß durchgeführt wird und Sie rechtlich als Eigentümer der Immobilie eingetragen werden. Ähnlich wie bei der Wahl eines Schätzers können Sie den Notar frei wählen. Doch wie hoch sind diese Kosten genau? Hier die Einzelheiten:

Wer bezahlt den Notar beim Immobilienkauf?

Wie so vieles im Bereich Immobilien, ist auch die Übernahme der Kosten für den Notar in Spanien klar geregelt. Artikel 1455 des Código Civil legt fest:

„Die Kosten für die Erteilung der Urkunde gehen zu Lasten des Verkäufers, und die Kosten für die erste und andere Kopie nach dem Verkauf gehen zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.“

  • Der Verkäufer trägt die Kosten für die Erstellung der öffentlichen Urkunde (Escritura Pública).
  • Der Käufer übernimmt die Kosten für Kopien und Folgedokumente – es sei denn, beide Parteien vereinbaren etwas anderes.

In der Praxis sieht es jedoch meist anders aus. Über die Jahre hat sich eingebürgert, dass der Käufer den Notar auswählt, den Notartermin festlegt und auch die gesamten Notarkosten übernimmt. Das ist eine informelle Regelung, die sich aus praktischen Gründen etabliert hat.

Oder einfach gesagt: Wer den Notar bestimmt, zahlt auch die Rechnung.

Berechnung der Notarkosten

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Dokumenttyp: Kaufvertrag, Hypothek, Testament, Schenkung usw.

Wert der Transaktion: Gebühren berechnen sich anhand der genannten Staffelung.

Anzahl der Seiten und Kopien: Je umfangreicher die Urkunde, desto höher die Kosten.

Notarkosten für die Beurkundung einer Immobilie

Die Gebühren des Notars für die Erstellung der Kaufurkunde sind durch das Königliche Dekret 1426/1989 festgelegt. Dies bedeutet, dass die Kosten in ganz Spanien weitgehend einheitlich sind. Unterschiede können sich durch Servicequalität und mögliche Rabatte ergeben. 

Staffelung der Gebühren beim Notar

  • Wenn der Wert der Immobilie oder des Rechts 6.010,12 Euro nicht übersteigt: 90,151816 Euro
  • Für den Betrag, der zwischen 6.010,13 und 30.050,61 Euro liegt: 4,5 ‰ (Promille)
  • Für den Betrag, der zwischen 30.050,62 und 60.101,21 Euro liegt: 1,50 ‰ (Promille)
  • Für den Betrag, der zwischen 60.101,22 und 150.253,03 Euro liegt: 1 ‰ (Promille)
  • Für den Betrag, der zwischen 150.253,04 und 601.012,10 Euro liegt: 0,5 ‰ (Promille)
  • Für den Betrag, der 601.012,10 Euro bis 6.010.121,04 Euro übersteigt: 0,3 ‰ (Promille)
  • Für Beträge, die 6.010.121,04 Euro übersteigen, erhält der Notar den Betrag, der frei mit den Parteien vereinbart wird.

Rabatte:

Kosten für Kopien der Urkunde

Beglaubigte Kopie: 3,01 € pro Seite (ab der 12. Seite halber Preis).

Einfache Kopie: 0,60 € pro Seite.

Kosten für die Eintragung im Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)

Die Eintragungskosten für die notarielle Urkunde im Grundbuchamt sind ebenfalls gesetzlich geregelt (Königliches Dekret 1427/1989) und liegen je nach Immobilienwert zwischen 24,04 € und 2.181,67 €.

Für die Eintragung jeder Immobilie oder jedes Rechts werden die Beträge gemäß den folgenden Staffelungen berechnet:

  • Wenn der Wert der Immobilie oder des Rechts 6.010,12 Euro nicht übersteigt: 24,04 Euro.
  • Für den Betrag, der zwischen 6.010,13 und 30.050,61 Euro liegt: 1,75 pro 1.000 €.
  • Für den Betrag, der zwischen 30.050,62 und 60.101,21 Euro liegt: 1,25 pro 1.000 €.
  • Für den Betrag, der zwischen 60.101,22 und 150.253,03 Euro liegt: 0,75 pro 1.000 €.
  • Für den Betrag, der zwischen 150.253,04 und 601.012,10 Euro liegt: 0,30 pro 1.000 €.
  • Für den Wert, der 601.012,10 Euro übersteigt: 0,20 pro 1.000 €.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Mindestkosten für die Eintragung 24,04 Euro und der Höchstbetrag 2.181,67 Euro betragen.

Vergleiche Einträge