Das Immobilienmakler-Gesetz der Balearen ist offiziell
Seit dem 09. Mai 2024 ist das viel diskutierte Gesetz der Balearenregierung im BOIB veröffentlicht worden. Unter dem Deckmantel der Wohnungsmisere auf den Balearen, den überteuerten Mieten, den wenig verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum wurde ein Gesetz zur Eindämmung dieser Misere veröffentlicht. Und mitten drin wurden die auf den Balearen tätigen Immobilienmakler reglementiert. So beinhaltet die 13. und 14. Zusatzbestimmung einiges an diskussionswürdigen Entscheidungen.
https://www.caib.es/eboibfront/eli/es-ib/l/2024/05/03/3/dof/spa/html
Das Gesetz gliedert sich in drei Artikel, fünfzehn zusätzliche Bestimmungen, eine Übergangsbestimmung, eine Aufhebungsbestimmung und vier Schlussbestimmungen.
Für Immobilienmakler sind vor allem die Zusatzbestimmungen 13 und 14 wichtig. Hier kann eine übersetzte Fassung der zwei Zusatzbestimmungen heruntergeladen werden. Dies ist nur eine grobe Übersetzung und soll als Hilfestellung dienen. In dem Gesetz geht es vor allem um die Registrierung ins ROAIIB – dem offiziellen Immobilienmaklerregister der Balearen.
Download :: Immobilienmakler_Gesetz_Balearen