Was genau ist die Cédula de Habitabilidad?
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung, auch bekannt als „cédula de habitabilidad“, ist ein offizielles Dokument, das vom Consell de Mallorca ausgestellt wird. Es hat eine Laufzeit von 10 Jahren und dient als Bestätigung, dass eine Immobilie die minimalen Anforderungen für ein bewohnbares Wohnumfeld erfüllt. Diese Anforderungen betreffen Aspekte wie Größe, technische Ausstattung und sanitäre Einrichtungen, die bestimmten Vorgaben entsprechen müssen.
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist heutzutage ein obligatorisches Dokument beim Immobilienkauf und in der Regel kann ein Kauf ohne diese Bescheinigung nicht abgeschlossen werden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Käufer beabsichtigt, die erworbene Immobilie abzureißen und etwas Neues zu errichten oder eine umfassende Kernsanierung durchzuführen. In solchen Fällen kann von der Vorlage der Bewohnbarkeitsbescheinigung abgesehen werden.
Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Bestimmungen und Ausnahmen im Zusammenhang mit der Bewohnbarkeitsbescheinigung zu informieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte und Vorschriften beim Immobilienkauf beachtet werden.
Welche Arten der Cédula de Habitabilidad gibt es?
Es gibt drei verschiedene Arten der Cédula, die wie folgt aufgegliedert werden können:
1. „Cédula de primera ocupación“ – Erstbezugsbescheinigung: Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn eine Immobilie zum ersten Mal fertiggestellt wurde oder wenn umfangreiche Renovierungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden. Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen Pläne und Fotografien der Immobilie (vom Architekten unterzeichnet), ein Katasterauszug und weitere Dokumente vorgelegt werden.
2. „Cédula de renovación“ – Verlängerungsbescheinigung: Diese Bescheinigung muss alle zehn Jahre beantragt werden. Dem Antrag müsste der Eigentumsnachweis, ein aktuelles Foto der Immobilie (mit Datum und Unterschrift des Architekten), ein Lageplan mit den Katasterdaten und eine Bestätigung der Bewohnbarkeit beigefügt werden. Zudem sollte nachgewiesen werden, dass sich der bauliche Zustand der Immobilie seit der letzten Cédula-Anfrage nicht verändert hat. In der Praxis wird die Verlängerung einfach nur beantragt ohne große formelle Bedingungen.
3. „Cédula por carencia“: Diese Bescheinigung kann beantragt werden, wenn die Immobilie vor dem 1. März 1987 errichtet wurde und bisher keine Cédula ausgestellt wurde. Für diese Bescheinigung gilt ein vereinfachtes Verfahren auf den Balearen: Es muss ein Dokument vorgelegt werden, das bestätigt, dass das Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde, dass keine laufenden Verstöße gegen Bauvorschriften in der Gemeinde vorliegen und dass seit dem 1. März 1987 keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Cédula je nach Art und Zustand der Immobilie unterschiedliche Anforderungen und Verfahrensweisen hat. Bei Fragen und Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Fachmann oder Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt ausgeführt werden.
Welche Nachteile entstehen durch das Fehlen einer Cédula de Habitabilidad?
Das Fehlen einer Cédula kann zu einigen Nachteilen führen. Zum Beispiel können Sie mit Grundversorgern wie Strom-, Wasser-, Telefon- und Internetanbietern keine Verträge für Versorgungsleistungen abschließen. Allerdings wird dies in der Praxis von den Versorgern nicht immer überprüft, und wenn man eine Immobilie ohne Cédula erwirbt, verfügt sie in der Regel bereits über alle notwendigen Versorgungsleistungen, die problemlos übernommen werden können.
Ein weiterer Nachteil einer fehlenden Cédula besteht darin, dass eine mögliche Hypothek für den Erwerb der Immobilie verweigert werden kann. Es gibt Banken, die bei fehlender Cédula möglicherweise nur ein geringeres Darlehen bereitstellen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen der Banken zu informieren, um mögliche Einschränkungen zu vermeiden.
Und wer sich Gedanken macht, für seine Finca eine Ferienvermietungslizenz zu beantragen (vielleicht mit der aktuellen Regierung wieder möglich) wird ohne Cédula keinen Erfolg haben.