Welcher Schein zum Boot fahren auf Mallorca?
Interessiert daran, wann du mit welchem Schein ein Boot, eine Motoryacht oder eine Segelyacht auf Mallorca selbst steuern darfst? Diese Frage beschäftigt viele unserer Kunden und auch im Umfeld auf Mallorca herrscht oft Unsicherheit.
Aber keine Sorge, in Spanien gibt es klare Richtlinien, diese sind im Dekret (19071 ORDEN FOM/3200/2007, de 26 de octubre, 2007) festgelegt. In dem Dekret heißt es unter anderem:
EU-Bürger dürfen ein Boot bewegen, wenn sie über eine Erlaubnis ihres Wohnsitz- oder Geburtslandes verfügen und innerhalb der Beschränkungen dieser (nationalen) Erlaubnis.
Weiter heißt es, „Spanische Wasserfahrzeuge dürfen ohne Besatzung vermietet werden an jede physische Person mit einem der in Anhang 12 genannten Befähigungsnachweise mit den für diese im selben Anhang genannten Beschränkungen“.
Und somit darf ein in Deutschland gemeldeter Urlauber mit einem SBF See und sogar einem SBF Binnen ein Boot chartern. Beim SBF Binnen mit der Beschränkung sich nur max. 3 Seemeilen von der Küste zu entfernen.
Wer hier noch weitere Fragen hat oder sich überlegt ein Boot oder eine Yacht zu chartern, dem möchten wir unseren Partner ‚online charter :: Regine Wagner‘ empfehlen.