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Was ist die Plusvalía / Wertzuwachssteuer?

Geschrieben von Robert Marekovic auf 6. Mai 2024
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Beim Immobilienverkauf auf Mallorca fällt die sogenannte Plusvalía (Wertzuwachssteuer) an. Diese Steuer wird von den Gemeinden erhoben und besteuert den (fiktiven) Wertzuwachs des Grundstücks – nicht der Gebäude – seit dem letzten Kauf.

Was hat sich seit 2021 geändert?

  • Keine Steuer bei wertneutralem Verkauf: Bei Immobilienverkäufen, bei denen kein Gewinn erzielt wird, fällt jetzt keine Plusvalía mehr an.
  • Zwei Berechnungsmethoden: Es gibt jetzt zwei verschiedene Methoden zur Berechnung der Plusvalía:
    • Methode 1: Die traditionelle Methode basiert auf dem Katasterwert des Grundstücks, der Dauer des Besitzes und einem gemeindespezifischen Faktor.
    • Methode 2: Die neue Methode berechnet den Wertzuwachs anhand des tatsächlichen Kaufpreises und des aktuellen Verkaufspreises.
  • Erbschaften und Schenkungen: Bei Erbschaften und Schenkungen, bei denen kein Kaufpreis vorliegt, wird der aktuelle Marktreferenzwert zur Berechnung der Plusvalía herangezogen.

Wichtig:

  • Die Steuerschuld der Plusvalía muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf selbst deklariert und an das Finanzamt entrichtet werden.
  • Ist der Verkäufer Nicht-Resident in Spanien wird die Zahlung vom Käufer der Immobilie veranlasst und der Betrag vom Kaufpreis abgezogen.
  • Es ist ratsam, sich vor dem Verkauf einer Immobilie von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um die genaue Höhe der Plusvalía zu ermitteln und die korrekte Berechnung sicherzustellen.

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