Modelo 210 – Steuererklärung für Nichtresidenten
1. Was ist das Modelo 210?
Modelo 210 ist die Steuererklärung für Nichtsteuerresidenten in Spanien zur Erklärung und Zahlung der IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes).
Es betrifft jede natürliche oder juristische Person, die nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, aber in Spanien Einkommen erzielt.
Beispiele für Einkünfte:
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Einnahmen aus Vermietung einer Immobilie
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Eigengebrauch einer Immobilie (fiktives Einkommen)
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Kapitalgewinne (z. B. Verkauf einer Immobilie)
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Zinsen, Dividenden, sonstige Einkünfte aus Spanien
2.Wer muss Modelo 210 abgeben?
Pflichtig sind alle, die:
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Nicht in Spanien steuerlich ansässig sind
UND
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In Spanien Einkünfte erzielen oder Eigentum besitzen, das der fiktiven Besteuerung unterliegt.
Typische Fälle:
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Eigentümer einer Ferienimmobilie, auch wenn nicht vermietet
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Vermieter von Immobilien
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Verkäufer einer Immobilie
3. Arten von Modelo 210 (3 Hauptfälle)
A. Nicht vermietete Immobilien (Eigengebrauch / vivienda no alquilada)
Hier wird ein fiktives Einkommen versteuert.
Berechnungsbasis:
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Steuerbemessungsgrundlage = 1,1 % (wenn der Katasterwert in den letzten 10 Jahren aktualisiert wurde) oder 2 % des Katasterwerts (je nach Aktualität)
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Steuersatz:
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19 % für EU/EWR-Residenten
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24 % für Bürger außerhalb der EU/EWR
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Häufigkeit: Jährlich (für das Vorjahr, Abgabefrist 1. Januar – 31. Dezember).
B. Vermietete Immobilien
Versteuert wird das tatsächlich erhaltene Einkommen.
Wichtig:
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EU/EWR-Residenten dürfen Aufwendungen abziehen (Zinsen, Reparaturen, IBI, Müll, Versicherung, Abschreibung etc.)
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Nicht-EU-Residenten (z. B. UK nach Brexit) dürfen keine Kosten abziehen
Steuersatz:
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EU/EWR: 19 %
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Sonstige: 24 %
Häufigkeit:
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Monatlich oder vierteljährlich (normal: vierteljährlich).
C. Verkauf einer Immobilie (Kapitalgewinn)
Bei einem Verkauf wird Modelo 210 zur Erklärung des Veräußerungsgewinns genutzt.
Steuersätze auf Gewinne:
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EU/EWR sowie Drittstaaten:
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19 % bis 6.000 €
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21 % 6.000–50.000 €
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23 % über 50.000 €
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(Aktuelle Tabellen können je nach Jahr leicht variieren)
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Wichtig:
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Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein (Retención – Modelo 211)
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Diese 3 % werden beim Modelo 210 verrechnet oder zurückgefordert
Frist: 4 Monate nach dem Verkauf.
4. Fristen im Überblick
| Fall | Frequenz | Frist |
|---|---|---|
| Nicht vermietete Immobilie | jährlich | 1. Januar – 31. Dezember des Folgejahres |
| Vermietung | vierteljährlich | 1.–20. April / Juli / Oktober / Januar |
| Immobilienverkauf | einmalig | binnen 4 Monaten |
5. Wie wird Modelo 210 eingereicht?
Einreichung erfolgt:
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Elektronisch über die Website der Agencia Tributaria (AEAT)
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Mit digitalem Zertifikat oder über einen autorisierten Steuerberater / Gestor
Zahlungsmöglichkeiten:
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Lastschrift
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Sofortige Zahlung
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Auslandsüberweisung an das Hacienda-Konto
6. Unterlagen, die benötigt werden
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Katasterdaten (Valor Catastral)
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Mietverträge und Einnahmenübersicht
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Rechnungen für abzugsfähige Kosten (EU/EWR)
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Kauf-/Verkaufsdokumente
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NIE-Nummer
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Bankverbindung für Rückerstattungen
7. Wichtige Sonderregeln
EU/EWR versus Nicht-EU
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EU/EWR können Kosten absetzen
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EU/EWR zahlen 19 %, Drittländer 24 %
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UK nach Brexit zählt als Nicht-EU
Mehrere Eigentümer
Jeder Eigentümer muss sein eigenes Modelo 210 abgeben.
Mehrere Immobilien
Für jede Immobilie eine separate Erklärung (je nach Art).
8. Typische Fehler
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Keine Abgabe für nicht vermietete Immobilien (sehr häufig)
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Falscher Katasterwert / falscher Prozentsatz (1,1 % vs. 2 %)
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Kosten angesetzt, obwohl Nicht-EU-Resident
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Nichtbeantragung der Rückerstattung nach Verkauf (3 % Retención)
9. Wo kann man die gesetzlichen Grundlagen nachlesen?
Relevante Gesetzesquellen:
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Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes (LIRNR) – Ley 41/1998
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Real Decreto 1776/2004 (Reglamento IRNR)
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Orden EHA/3316/2010 (Regelt das Modelo 210)
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Aktuelle Informationen der Agencia Tributaria:
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AEAT → Impuestos → No Residentes → Modelo 210
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10. Für wen ist Modelo 210 besonders wichtig?
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Eigentümer von Ferienimmobilien, die nicht vermietet werden
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Vermieter (kurzfristig oder langfristig)
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Verkäufer einer Immobilie
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Erben nicht-residenter Eigentümer
Viele ausländische Eigentümer machen Fehler bei der jährlichen Abgabe – mit späteren Sanktionen.