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AJD :: Actos Jurídicos Documentados

Posted by Robert Marekovic auf 23. April 2025
FAQ
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Beim Kauf einer Immobilie in Spanien kommen verschiedene Steuern und Gebühren auf den Käufer zu. Eine davon ist die AJD (Actos Jurídicos Documentados), auf Deutsch “Gebühr auf beurkundete Rechtsakte”. Diese Steuer wird häufig im Zusammenhang mit notariellen Urkunden, Hypotheken und Eintragungen ins Grundbuch erhoben – und spielt insbesondere auf Mallorca und dem restlichen Spanien eine wichtige Rolle beim Immobilienerwerb.

Was ist die AJD?

Die AJD ist eine staatlich geregelte Steuer, die auf bestimmte notarielle Dokumente anfällt, wenn sie:

  1. notariell beurkundet sind,

  2. einen wirtschaftlichen Wert haben und

  3. ins Grundbuch eingetragen werden.

Sie ist Bestandteil der sogenannten Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados (ITP-AJD), also der Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsakte.

Wann fällt die AJD an?

Die AJD wird hauptsächlich in folgenden Fällen fällig:

  • Beim Ersterwerb einer neuen Immobilie (z. B. vom Bauträger)

  • Bei der Eintragung eines Hypothekendarlehens

  • Bei notariellen Beurkundungen, die im Grundbuch registriert werden

Bei Gebrauchtimmobilien fällt statt der AJD in der Regel nur die ITP (Grunderwerbsteuer) an, außer es handelt sich um einen Fall mit besonderen vertraglichen oder formellen Bedingungen.

Wie hoch ist die AJD auf Mallorca?

Die Höhe der AJD variiert je nach Region, da sie eine autonome Steuer ist – die Balearen haben eigene Sätze festgelegt. Auf Mallorca (und den restlichen Balearen) gelten derzeit folgende Regelsätze (Stand 2024):

  • 1,5 % auf den beurkundeten Wert (Standard)

  • In bestimmten Fällen kann ein ermäßigter Satz von 0,5 % gelten, z. B. bei sozialem Wohnungsbau oder jungen Käufern unter bestimmten Voraussetzungen.

Berechnungsbeispiel:

Beim Kauf einer neuen Immobilie zum Preis von 500.000 € mit Notar- und Grundbucheintragung wird die AJD wie folgt berechnet:

  • 500.000 € x 1,5 % = 7.500 €

Dieser Betrag ist zusätzlich zu anderen Kosten wie Notar, Grundbuch, ITP (bei Gebrauchtimmobilien) und Anwaltsgebühren zu berücksichtigen.

Wer zahlt die AJD?

In der Regel trägt der Käufer die AJD, es sei denn, im Kaufvertrag wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Beim Abschluss einer Hypothek übernimmt üblicherweise die Bank die AJD auf die Hypothek, nicht aber auf den Kaufpreis der Immobilie selbst.

Wichtige Hinweise für Immobilienkäufer:

  • Nicht vergessen einzuplanen: Die AJD ist ein bedeutender Kostenpunkt beim Immobilienkauf und sollte frühzeitig kalkuliert werden.

  • Fristen beachten: Die Zahlung muss innerhalb eines Monats nach der notariellen Beurkundung erfolgen.

  • Professionelle Beratung empfohlen: Ein Anwalt oder Steuerberater hilft, die genaue Steuerlast zu ermitteln und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Fazit

Die AJD ist ein fixer Bestandteil der Nebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien – besonders beim Erwerb von Neubauten. Auch wenn sie im Vergleich zur Grunderwerbsteuer manchmal weniger Beachtung findet, kann sie je nach Kaufpreis einen erheblichen Betrag ausmachen. Eine sorgfältige Planung und kompetente Beratung sind daher unerlässlich, um Überraschungen beim Notartermin zu vermeiden.

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