Was ist die Plusvalía / Wertzuwachssteuer?
Beim Immobilienverkauf auf Mallorca fällt die sogenannte Plusvalía (Wertzuwachssteuer) an. Diese Steuer wird von den Gemeinden erhoben und besteuert den (fiktiven) Wertzuwachs des Grundstücks – nicht der Gebäude – seit dem letzten Kauf.
Was hat sich seit 2021 geändert?
- Keine Steuer bei wertneutralem Verkauf: Bei Immobilienverkäufen, bei denen kein Gewinn erzielt wird, fällt jetzt keine Plusvalía mehr an.
- Zwei Berechnungsmethoden: Es gibt jetzt zwei verschiedene Methoden zur Berechnung der Plusvalía:
- Methode 1: Die traditionelle Methode basiert auf dem Katasterwert des Grundstücks, der Dauer des Besitzes und einem gemeindespezifischen Faktor.
- Methode 2: Die neue Methode berechnet den Wertzuwachs anhand des tatsächlichen Kaufpreises und des aktuellen Verkaufspreises.
- Erbschaften und Schenkungen: Bei Erbschaften und Schenkungen, bei denen kein Kaufpreis vorliegt, wird der aktuelle Marktreferenzwert zur Berechnung der Plusvalía herangezogen.
Wichtig:
- Die Steuerschuld der Plusvalía muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf selbst deklariert und an das Finanzamt entrichtet werden.
- Ist der Verkäufer Nicht-Resident in Spanien wird die Zahlung vom Käufer der Immobilie veranlasst und der Betrag vom Kaufpreis abgezogen.
- Es ist ratsam, sich vor dem Verkauf einer Immobilie von einem Steuerexperten beraten zu lassen, um die genaue Höhe der Plusvalía zu ermitteln und die korrekte Berechnung sicherzustellen.
Weitere Informationen:
- Katasterwert des Grundstücks online einsehen: https://www1.sedecatastro.gob.es/Accesos/SECAccvr.aspx